Wildschutzgebiete jetzt als OGD-Bestand
Die Wildschutzgebiete der Steiermark sind publiziert!
Worum geht es dabei?
Die Behörde kann über Antrag der/des Jagdausübungsberechtigten im Bereich von genehmigten Wildwintergattern, genehmigten Fütterungsanlagen und dazugehörigen Einstandsgebieten, in Überwinterungsgebieten von frei überwinterndem Rot-, Gams- und Steinwild sowie im Bereich von Brut-und Nistplätzen und Überwinterungsgebieten des Auer- und Birkwildes, Schnee- und Steinhuhns verfügen, wenn dies zum Schutz der Lebensgrundlagen des Wildes und zur Vermeidung von Wildschäden als Folge der Beunruhigung des Wildes durch den Menschen unerlässlich ist. Aktualisierung: Bei Entstehen eines neuen bzw. Auflassung eines bestehenden Wildschutzgebietes.